Ihre EEG-Förderung ist demnächst beendet? Dies sollten Sie jetzt tun
Für alle Solaranlagen-Besitzer finden wir eine gute Lösung, wenn Ihre Förderung bald ausläuft. Wir kaufen Ihnen Ihren Strom ab, den Sie nicht selbst verbrauchen.
Nach dem Ende Ihrer Förderlaufzeit ist es nicht erforderlich Ihre Photovoltaikanlage umzurüsten oder abzubauen. Sie brauchen keine Investition zu tätigen. Produzieren Sie einfach weiter Ihren Solarstrom und erhalten Sie dafür eine Vergütung. Teilen Sie uns nur die Strommenge mit, die Sie jährlich abgeben möchten. Dann erhalten Sie schnell ein Angebot von uns.
Tragen Sie einfach die Abgabemenge Ihres Solarstroms ein. Schon erhalten Sie umgehend ein Preisangebot von uns.
Was geschieht nach der EEG-Förderung?
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung für Solarstrom. Bevor die Förderlaufzeit und die Gewährung der Einspeisevergütung vorbei sind, sollten Sie als PV-Anlagenbesitzer entscheiden, wie Sie nun vorgehen wollen.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
1. Solaranlage umrüsten
2. Photovoltaikanlage neu bauen
3. PV-Anlage abbauen
4. Verkauf Ihres überschüssigen Solarstroms
Die ersten drei Optionen sind sehr kostenintensiv und mit weiteren Investitionen verbunden. Am einfachsten und günstigsten ist es, Ihren Solarstrom an einen passenden Abnehmer zu verkaufen.
Thema Einspeisevergütung
What is the renewable energies remuneration?
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) Anfang der 2000er sollte der Ausbau erneuerbarer Energien langfristig gefördert werden. Dazu wurde eine EEG-Umlage eingeführt. Diese sieht vor, dass alle Stromverbraucher über einen Anteil ihrer Stromkosten eine EEG-Abgabe zahlen. Einzelne Unternehmen sind davon ausgenommen, wenn sie einen bestimmten Stromverbrauch überschreiten.
Mit dieser Abgabe wird der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen, wie z. B. Solaranlagen, erhalten für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz eine Vergütung.
Der Vergütungssatz ist festgelegt und bleibt konstant für die gesamte Förderlaufzeit. Die Vergütung verringert sich allerdings regelmäßig. Dies hat zur Folge, dass PV-Anlagen, die jetzt ans Netz gehen, eine andere Vergütung bekommen, als Solaranlagen vor zehn Jahren.
Ziel der EEG-Umlage ist, dass Technologien für erneuerbare Energien sich am Markt etablieren können, ohne finanzielle und staatliche Hilfe.
Wenn die Vergütung für Solarstrom endet
Das EEG-Gesetz besagt, dass die Förderlaufzeit von Solaranlagen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ausgelegt ist. PV-Anlagenbesitzer erhalten zwanzig Jahre eine Vergütung für die Einspeisung Ihres Solarstroms ins öffentliche Stromnetz: die sogenannte EEG-Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage und Typ (Freifläche oder Gebäude).
At the end of 2020, the government passed a follow-up regulation for solar installations more than 20 years old that is limited until the end of 2027. This regulation allows system operators to continue feeding their solar electricity into the grid. For systems over 20 years old, operators will no longer receive the previous level of remuneration, but the “annual market value of solar energy”.