Unsere Leistung - Ihre Auditabsolvierung Schritt für Schritt
Unsere Leistung - Ihr Audit Schritt für Schritt
Einleitender Kontakt
Den Umfang ermitteln
Auftaktbesprechung
Ausgestaltung realisieren
Datenerfassung
Besichtigung des Objekts
Analyse
Vorschläge formulieren
Abschlussbericht
Wie wirkt sich das Energieaudit auf Geschäftsbetriebe aus?
Ein Energieaudit ist die Bestandsaufnahme der Energieverbräuche in einem Unternehmen. Ziel ist es, Energie-Einsparpotentiale zu ermitteln und Maßnahmen für eine effizientere Energienutzung zu entwickeln. Bei einem Energieaudit werden die Energieverbräuche von internen oder externen Energieauditoren gemessen, z. B. von Produktmaschinen und der Beleuchtung.
Die Durchführung eines Energieaudits dauert in etwa 2 Monaten bis zu einem Jahr. Dies ist abhängig von bereits vorhandenen Energiedaten.
Seit 2015 sind Unternehmen verpflichtet regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Dies gilt für Unternehmen, die in der EU ansässig und nach der Definition der EU-Kommission kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind.
Was haben Unternehmen davon?
Reduzierung der Energiekosten
Steigerung der Energieeffizienz
Einsparung von CO2
Staatliche Förderung für KMUs
Ist Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?
Wegen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDLG) sind größere und verbundene Unternehmen seit dem 05. Dezember 2015 dazu verpflichtet, ein Energieaudit gemäß der gesetzlichen Norm DIN EN 16247-1 nachzuweisen. Dieses muss alle vier Jahre wiederholt durchgeführt werden.
Andernfalls werden Geldbußen bis zu 50.000€ fällig. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können ein Energieaudit freiwillig durchführen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen gibt es nicht.
Mit welchen Kosten ist ein Energieaudit verbunden?
Die Kosten eines Energieaudits sind u. a. abhängig von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Prozesse. Sie liegen in der Regel zwischen 2.000 und 10.000 Euro.
Bei mehreren Standorten können die Preise durch einen erhöhten Zeitaufwand aber auch höher sein.
Antrag auf Steuerentlastung
Bei der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 kann ein Antrag auf Steuerentlastungen für Strom- und Energieverbrauch gestellt werden. Dafür muss das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehören. Die Grundlage bildet die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Verbindung mit dem Stromsteuergesetz (StromStG) oder dem Energiesteuergesetz (EnergieStG). Eine Erlassung, Erstattung oder Vergütung der Stromsteuer wird nur gewährt, wenn die Steuerbelastung für Energie pro Kalenderjahr einen Betrag von 1000 Euro übersteigt.
Besondere Ausgleichsregelung
Eine weitere finanzielle, aber indirekte Förderung kann anhand der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) beantragt werden. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen bezüglich Strommenge, Stromkostenintensität und Energieeffizienz erfüllt werden, um ab einer bestimmten Strommenge eine geringere EEG-Umlage zu zahlen.
Energieaudit oder Energiemanagementsystem?
Der Energieaudit wird nicht im gleichen Umfang wie ein Energiemanagementsystem ausgeführt. Deshalb kann nicht der gleiche Effekt erzielt werden. Anhand der Verbrauchsdaten, die aus dem Energieaudit gewonnen wurden, kann aber anschließend ein komplexeres Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt werden.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems hilft Ihre Energiekosten dauerhaft zu senken. Bei der Umsetzung Ihres professionellen Konzeptes stehen wir Ihnen gerne zur Seite.