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Zusammensetzung des Gewerbegaspreises
Der Gewerbegaspreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Gaseinkauf (Energiebeschaffung), Netznutzungsentgelte (Energieverteilung) und Steuern (staatliche Belastung).
Netznutzungsentgelte und Steuern sind fest vorgegeben und bilden 50 % des Gaspreises ab. Auf die restlichen 50 % kann der Gasanbieter durch die Energiebeschaffung, die Vertriebskosten und die Gewinnmarge Einfluss nehmen.
Gaseinkauf – die Energiebeschaffung
Die Energiebeschaffung macht etwa 40 % des Gesamtpreises für Gewerbegas aus. Dazu gehört hauptsächlich der Kaufpreis, welcher an der Energiebörse in Leipzig festgelegt wird und noch teilweise von der Ölpreisentwicklung abhängt. Kosten für Import, Speicherung und Verteilung zählen ebenfalls zu den Beschaffungskosten.
Diese sind bei Erdgas deutlich höher als bei Strom, weil der Hauptanteil des Erdgases in Deutschland importiert wird. Die restlichen 10 % fallen für Vertriebskosten an, wobei die Gasanbieter meist eine Marge einbehalten.
Netzentgelte und Steuern
Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur reguliert und überwacht. Der Anteil der Netznutzungsentgelte entspricht ungefähr 20 % des Gewerbegaspreises. Netzentgelte werden vom Gasanbieter erhoben und an den Netzbetreiber weitergegeben.
Die restlichen 30 % vom Gewerbegaspreis machen Steuern und Konzessionsabgaben aus. Die Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Gemeinde ab. Zu den Steuern gehören die Mehrwertsteuer (19 %), die Erdgassteuer, die Biogasumlage (BGU) und die Regelenergieumlage. Biogasumlage (BGU) und die Konzessionsabgaben werden vom Netzbetreiber an die Stadt oder Gemeinde gezahlt. Damit wird das Recht erworben, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb der Gasnetze zu nutzen.
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